Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 2 BvL 1/07 vom 9.12.2008) die Regelung zur Entfernungspauschale die seit dem 1.1. 2007 im Kraft ist, für verfassungswidrig erklärt hat, besteht nun Handlungsbedarf für viele berufsbedingte Pendler. Das höchste deutsche Gericht stellte in seiner Entscheidung zur Entfernungspauschale klar, dass auch die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte steuerlich berücksichtigt werden müssen. Im Vertrauen auf die Gültigkeit der Rechtslage ab 2007 haben viele Steuerzahler jedoch Entfernungen unter 20 Kilometer in der Steuererklärung gar nicht angegeben, weil diese nicht berücksichtigt worden wären. Pendler können diese Kilometer jetzt nachmelden.
Gratisdownload Musterbriefe Kilometerpauschale Nachmelden ans Finanzamt: