Reisen, Urlaub und Ferien sicher genießen, mit dem Reiseschutz der ELVIA Reiseversicherung, den Sie hier gleich online buchen können - denn wer sicher reist erholt sich besser.
Ausgezeichnet!
Bestnote für ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz ohne Selbstbehalt.
Auch Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe 11/2008) bestätigt:
Zum ELVIA Jahres-Reiseschutz kann man nur JA sagen.
Von 42 Angeboten im Test hat nur der ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz ohne Selbstbehalt die Bestnote GUT (1,8) erhalten.
Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz Ihren Wohnsitz haben, schliessen Sie die ELVIA Reise Versicherung bei Ihrer Reisebuchung ab und fahren Sie unbeschwert in die Ferien !
Untenstehend finden Sie die Zusammenfassung der Garantieleistungen der einzelnen Elvia -Assistance Verträge.
Auszug der Garantieleistungen des Elvia-Assistance Vertrages.:
Die Autoreisezug- und Fähr-Versicherung leistet der versicherten Person Entschädigung, wenn deren Kraftfahrzeug, Anhänger oder Boot auf Autoreisezügen und Fähren sowie beim Be- und Entladen beschädigt wird oder verloren geht.
24-Stunden-Notruf-Assistance - Erstattung von Heil- und Behandlungskosten.
Die ELVIA bietet Ihnen weltweite Soforthilfe bei Notfällen im Ausland : bei Krankheitt, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung
Unter einer zentralen Rufnummer steht Ihnen die ELVIA Assistance-Notrufzentale 24 Stunden täglich zur Seite
Erstattung der Kosten für akut notwendige medizinische Behandlung im Ausland gemäß den Versicherungsbedingungen : Medikamente, Arzt- und Behandlungskosten; Krankenrücktransport, auch Rettungsflug, sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar; Überführungskosten bei Tod, wahlweise die unmittelbaren Kosten der Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Überführungskosten.
Übernahme der Kosten der Beförderung einer der versicherten Person nahestehenden Person, wenn die versicherte Peson lebensbedrohlich erkrankt oder länger als 10 Tage stationär ist.
Autoschutzbrief (Auto, Wohnwagen, Anhänger)
Organisatorische Hilfe zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nach einem Unfall oder euner Panne (Pannenhilffahrzeuge, Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt). Übernahme der Kosten bis EUR 300,-
ggf. Zusendung von Ersatzteilen
ggf. Zurverfügungsstellung eines Mietfahrzeugs der Kategorie A (maximal drei Tage)
ggf. Übernahme der Übernachtungskosten am Schadenort bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50,- pro Person
ggf. Kosten der Abholung des reparierten Fahrzeugs.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Die ELVIA ersetzt die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder Nichtbenutzung eines Objekts sowie die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR Corsica Ferries 02) wie z. B. unerwarteter schwerer Erkrankung der versicherten Person bzw. eines Angehörigen. Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten (mind. € 25 je Person) sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
Reiseabbruch-Versicherung
Die ELVIA ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie die anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 02). Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten (mind. € 25 je Person) sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war. Kann die erkrankte oder verunfallte Person einer gebuchten Rundreise vorübergehend nicht folgen, werden die Nachreisekosten zum Wiederanschluss bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung erstattet. Bei allen Reisen außer Schiffsreisen kann die erkrankte oder verunfallte Person anstelle des Wertes der nicht genutzten Reiseleistung eine Wiederholungsreise beanspruchen. Sie erhält einen bei der Buchungsstelle der gebuchten Reise einlösbaren Gutschein über den vollen Reisepreis (2 Jahre gültig) abzüglich Selbstbehalt.
Reisegepäck-Versicherung
Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis zur Höhe der Versicherungssumme (EUR 500,-).
Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis Euro 40,- je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reisebeginn umgebucht wird.
Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports bei im Ausland akut auftretender Krankheit und Unfallverletzung; Leistungen in Deutschland: pauschaler Spesensatz, Rücktransport und Überführung.
Reise-Assistance
(in allen Produkten enthalten)
24 Stunden Notrufzentrale, bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland.
Reisehaftpflicht-Versicherung
Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Keine Kfz-Haftpflicht. Versicherungssumme: je Person c 500.000,- pauschal bei Personenund Sachschäden.
Reiseunfall-Versicherung
Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt.
Bahntransport-Versicherung
Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von gesondert transportiertem Gepäck z. B. im Fahrrad-Abteil bis zu c 500,- zusätzlich.
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